Asbest gefunden – und jetzt?
Unter dem Teppich kommen graue Quadrate zum Vorschein, 25 mal 25, darunter schwarzer Kleber. Wer ein Haus aus den 1970ern renoviert, kennt das Bild. Jetzt bitte nicht den Spachtel holen – erst eine Probe, dann entscheiden.
Die ersten Schritte
Ab Baubeginn nach dem 31.10.1993 ist nach § 11a GefStoffV in der Regel kein Asbest zu vermuten. Bei älteren Häusern oder unbekanntem Baubeginn schon.
1. Finger weg von Bohrer und Flex
Nicht bohren, schleifen, brechen oder abkratzen. § 11 GefStoffV verbietet Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien grundsätzlich; erlaubt sind nur bestimmte Ausnahmen wie Abbruch, Sanierung und Instandhaltung unter Schutzmaßnahmen.
2. Ist es wirklich Asbest?
Raten bringt nichts. Eine Materialprobe nach TRGS 519 mit REM/EDX-Analyse klärt es – typische Verdachtsstellen sind Vinylboden und Kleber, Fliesenkleber und Putz.
3. Muss es sofort raus?
Nein, wenn es fest gebunden und unbeschädigt ist. Wird umgebaut, muss es vorher fachgerecht entfernt oder der Bereich ausgespart werden.
Darf ich selbst ran? Was § 11 GefStoffV erlaubt – und was nicht
Die Verbote und Ausnahmen in § 11 Abs. 1 bis 5 gelten ausdrücklich auch für private Haushalte. Wer als Privatperson Asbest entfernt, muss die Freisetzung von Fasern so weit wie möglich verhindern (§ 11 Abs. 7).
Verboten sind u. a.
(§ 11 Abs. 3): Überdecken, Überbauen und Aufständern von Asbestzementdächern, Wand- und Deckenverkleidungen und asbesthaltigen Bodenbelägen sowie das Reinigen und Beschichten von Asbestzementdächern. Den Floor-Flex also nicht einfach mit Laminat überdecken.
Unser Rat aus der Praxis: Wer einzelne Blumenkästen oder wenige ganze Platten selbst zur Deponie bringt: nicht zerbrechen, nicht werfen, Schutzausrüstung tragen – so verlangt es das ZAV-Merkblatt. Schwach gebundenes Material, Kleber und Spachtelmassen gehören zur Fachfirma.
Wenn Handwerker kommen: Ihre Pflichten nach § 5a
Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss der beauftragten Firma alle vorliegenden Informationen zu Gefahrstoffen schriftlich geben – dazu das Baujahr, bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns (§ 5a GefStoffV). Das gilt auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4).
Die Firma muss vor Beginn ermitteln, ob Asbest betroffen ist (§ 11a Abs. 1), Arbeiten der zuständigen Behörde mindestens eine Woche vorher anzeigen (§ 11a Abs. 4) und sachkundiges Personal einsetzen (§ 11a Abs. 5). Für Arbeiten mit hohem Risiko braucht sie eine Zulassung (§ 11a Abs. 3). Ein Laborbefund vorab spart beiden Seiten Rätselraten. Mehr für Betriebe: Gefahrstoffverordnung für Handwerker.
Mieter, Vermieter, WEG – wer muss was
Mieter
Nichts bearbeiten, Vermieter schriftlich informieren. Wer selbst Arbeiten beauftragt, kann laut UM BW Veranlasser sein.
Vermieter & Eigentümer
Als Veranlasser geben Sie Informationen schriftlich an die Firma weiter. Mehr: Neue Regelungen für Vermieter und Asbestprüfung im Altbau: Pflicht?
WEG & Verwaltung
Bei Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft. Ein Befund mit Probenstellen-Foto ist eine gute Grundlage für die Versammlung.
Fachfirma, Entsorgung, Freimessung – die Reihenfolge
Fachfirma
Sanierung durch einen Betrieb mit Sachkunde nach TRGS 519, Anzeige an die Behörde, Arbeitsplan.
Entsorgung
Fest gebundener Asbest aus Privathaushalten geht im Raum Tübingen/Reutlingen nur zur Deponie Dußlingen: Asbest entsorgen.
Freigabe
Nach einer Sanierung mit Schwarzbereich wird der Bereich erst nach einer Freigabemessung nach VDI 3492 wieder freigegeben.
Probe vor Ort
Erste Probe 286 €, jede weitere 162 €, ab der 10. Probe 149 €. Bis 20 km Straßenentfernung keine Anfahrtskosten.
Häufige Fragen
Darf ich Floor-Flex-Platten selbst rausnehmen?
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Privatleuten das vollständige Entfernen nicht grundsätzlich. Sie müssen aber die Freisetzung von Fasern so weit wie möglich verhindern (§ 11 Abs. 2 und 7). Überkleben oder einen neuen Boden fest darüber legen ist verboten (§ 11 Abs. 3). Bei schwarzem Kleber und Spachtelmasse darunter raten wir zur Fachfirma, weil beim Abkratzen viel Staub entsteht.
Muss intakter Asbest sofort raus?
Nein. Unbeschädigter, fest gebundener Asbest darf bleiben. Kritisch wird es, wenn gebohrt, geschliffen oder gebrochen wird.
Ich bin Mieter und habe alte Platten im Flur – was tun?
Nicht bearbeiten und den Vermieter schriftlich informieren. Wer selbst Arbeiten in Auftrag gibt, kann Veranlasser sein – das ist laut Umweltministerium BW in der Regel der Eigentümer, aber auch der Mieter. Das ist keine Rechtsberatung.
Reicht ein Schnelltest aus dem Baumarkt?
Für eine belastbare Entscheidung nicht. Eine Laboranalyse per REM/EDX kostet bei uns 286 € für die erste Probe und hält auch gegenüber der Handwerksfirma. Mehr dazu: Laboranalyse vs. Schnelltest.
Gibt es eine Pflicht, mein Haus prüfen zu lassen?
Eine generelle Prüfpflicht gibt es nicht. Vor Arbeiten an Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 muss aber geklärt werden, ob Asbest betroffen ist: Der Veranlasser gibt vorhandene Informationen schriftlich weiter (§ 5a), die ausführende Firma ermittelt vor Beginn (§ 11a).
Quellen
- § 11 GefStoffV (Abs. 1–3, 7)
- § 11a GefStoffV (Abs. 1, 3–5)
- § 5a GefStoffV
- UM Baden-Württemberg: Was tun, wenn Asbest vorhanden ist?
- ZAV-Merkblatt Privatanlieferung (Stand 22.01.2025)
Hinweise zu Recht und Entsorgung ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln, Annahmezeiten und Gebühren der Entsorger können sich ändern – bitte vor der Anlieferung beim Entsorger prüfen.
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