Ratgeber Abriss

Schadstoffgutachten vor Abbruch: Pflicht, Ablauf, Kosten

Kein Gesetz schreibt wörtlich ein „Schadstoffgutachten“ vor – in der Praxis kommen Sie vor dem Abriss in Baden-Württemberg kaum drumherum. Hier die Einordnung für Eigentümer und Bauherren in Tübingen, Reutlingen, Stuttgart und ganz BW.

Kurz gesagt

Faustregel: Gebäude mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 verdienen eine Erkundung. Alte Mineralwolle, Teerkleber und PCB-Fugen kommen aus derselben Zeit.

Keine Pflicht zum Titel „Gutachten“

Es gibt keine Norm, die ausdrücklich ein „Schadstoffgutachten“ verlangt. Pflicht ist die Erkundung: Wer abbricht, muss wissen, ob Asbest oder andere Schadstoffe betroffen sind.

Veranlasserpflicht seit Dez. 2024

Als Bauherr geben Sie der Abbruchfirma alle vorliegenden Informationen schriftlich weiter – mindestens das Baujahr (§ 5a GefStoffV).

AVK bei verfahrenspflichtigem Abbruch

In Baden-Württemberg gehört bei vielen Abbrüchen ein Abfallverwertungskonzept zu den Bauvorlagen. Ohne Kenntnis der Abfallarten ist das kaum ausfüllbar.

Wann ein Gutachten Pflicht oder dringend nötig ist

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet die Abbruchfirma zur Ermittlung, ob Asbest betroffen ist, und den Veranlasser zur Weitergabe vorhandener Informationen (§ 5a, § 6, § 11a).

Das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg verlangt für verfahrenspflichtige Abbrüche und für Aushub über 500 m³ ein Abfallverwertungskonzept. Ohne Schadstofferkundung fehlen Abfallarten und Entsorgungsweg.

Verfahrensfrei nach LBO § 50 Abs. 3 sind u. a. freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 bis 7 m Höhe. Ein typisches freistehendes Einfamilienhaus fällt oft darunter – ein Doppelhaus oder Anbau eher nicht. Verfahrensfrei entbindet nicht von GefStoffV und Entsorgung.

Baurechtsbehörde ist in Tübingen, Reutlingen und Stuttgart die jeweilige Stadtverwaltung bzw. das Baurechtsamt; in kleineren Gemeinden oft das Landratsamt. Fragen Sie dort nach Kenntnisgabe und AVK-Pflicht.

So läuft die Erkundung ab

1. Begehung

Wir gehen mit Ihnen durchs Objekt, markieren Verdachtsstellen und legen fest, welche Proben nötig sind.

2. Probenahme

Materialproben nach TRGS 519 Anlage 3 – emissionsarm, dokumentiert. Asbest, KMF, PAK, PCB je nach Verdacht.

3. Labor & Bericht

Analyse im akkreditierten Labor (REM/EDX für Asbest). Befund in der Regel nach 3–5 Werktagen. Auf Wunsch erstellen wir das Abfallverwertungskonzept.

Was die Untersuchung kostet

Asbest: 286 € für die erste Probe, 162 € für Probe 2–9, 149 € ab der 10. Probe. KMF 286 € (zählt in der Staffel), PAK 223 € je Probe, PCB auf Anfrage.

Anfahrt: bis 20 km Straßenentfernung ab Mössingen-Öschingen inklusive; darüber Zone 1 / 2 / 3 mit 77 / 143 / 214 € – berechnet nach Objekt-PLZ im Online-Rechner.

Schadstoffkataster, Begleitung und AVK: Preis auf Anfrage. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, im Regelfall nach etwa 60 Minuten.

Anfrage stellen

Fotos, Baujahr und grober Ablauf genügen für eine erste Einschätzung. Den genauen Umfang klären wir bei der Begehung.

Häufige Fragen

Brauche ich vor dem Abriss meiner Garage ein Schadstoffgutachten?

Ein Gesetz mit dem Wort „Schadstoffgutachten“ gibt es nicht. Praktisch kaum zu vermeiden: Die Abbruchfirma muss vor Beginn wissen, ob Asbest oder andere Schadstoffe betroffen sind; als Veranlasser geben Sie vorhandene Informationen und das Baujahr weiter (§ 5a GefStoffV). Bei verfahrenspflichtigen Abbrüchen in Baden-Württemberg kommt das Abfallverwertungskonzept dazu.

Wann ist ein Abbruch in BW verfahrensfrei?

Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 bis 7 m Höhe sind nach LBO § 50 oft verfahrensfrei – typische freistehende Einfamilienhäuser fallen darunter. Anbauten, Doppelhäuser oder höhere Gebäude brauchen in der Regel die Kenntnisgabe. Verfahrensfrei heißt nicht regelungsfrei: GefStoffV und Entsorgung gelten trotzdem.

Erstellen Sie auch das Abfallverwertungskonzept?

Ja, auf Wunsch. Grundlage sind die Schadstofferkundung und unsere Laborbefunde. Den Preis nennen wir mit dem Angebot.

Was kostet die Untersuchung vor dem Abriss?

Asbest: 286 € für die erste Probe, 162 € für Probe 2–9, 149 € ab der 10. Probe. KMF 286 € (zählt in der Staffel), PAK 223 € je Probe, PCB auf Anfrage. Anfahrt bis 20 km inklusive, darüber Zone 77 / 143 / 214 €. Schadstoffkataster und Gutachten: Preis auf Anfrage.

Wie schnell habe ich den Befund?

In der Regel nach 3–5 Werktagen. Rückmeldung auf Anfragen innerhalb von 24 Stunden, im Regelfall nach etwa 60 Minuten.

Quellen

Hinweise zu Recht und Entsorgung ersetzen keine Rechtsberatung. Regeln, Annahmezeiten und Gebühren der Entsorger können sich ändern – bitte vor der Anlieferung beim Entsorger prüfen.

Transparenz-Hinweis: Inhalte redaktionell und KI-gestützt erstellt

Termin anfragen

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist schon nach etwa einer Stunde.